Die Geschichte Friesenheims
Friesenheim ...
... ist dem Kreis jener rheinhessischen Orte zuzuordnen, die im Gefolge der fränkischen Landnahme entstanden sind. Es finden sich aber schon Siedlungsspuren aus vorgeschichtlicher Zeit. In der Gewann "Spitzäcker" wurde 1975 eine jungsteinzeitliche Siedlung der "Rössener Kultur" mit typischer Keramik entdeckt. Im Bereich dieser Siedlung traten auch einige Keramikreste der Bronze- oder Eisenzeit auf. Etliche Funde aus der Hallstatt und Latenezeit sind schon länger bekannt.
Erstmals wird der Name Friesenheim im Jahre 803 im Kodex Fuldensis erwähnt, als der Franke Theotbald Liegenschaften in Dubilesheim und Friesenheim an das Kloster Fulda schenkte.
Einige Forscher bringen den Eintrag im Kodex jedoch mit Friesenheim im Elsass in Verbindung. Der Name ist als ,Heim des Friso' zu deuten; an eine Friesensiedlung ist nicht zu denken.
Das mittelalterliche Dorf umfasste ein Gebiet, das begrenzt wird von der Neugasse im Süden, der Mühlstraße im Westen, der Selz und dem Dalheimer Bach im Norden und der katholischen Kirche im Osten.
Die Herrschaftsverhältnisse
Um 1190 trug Werner II. von Bolanden von den Wildgrafen die Vogtei und andere Hoheitsrechte über Friesenheim zu Lehen. Die Bolander gaben die ihnen verliehenen Rechte weiter an ihre Vasallen. Bevor Otto von Bolanden im Jahre 1322 den Wigand von Dienheim mit Dorf und Gericht belehnte, waren der Ritter Heinrich von Selzen und dessen Neffe Peter die Lehensträger. Außer Angehörigen des Geschlechts von Dienheim waren im 14. Jahrhundert noch andere niederadlige Geschlechter mit hoheitlichen Rechten belehnt. Zwischen 1370 und 1380 war Graf Heinrich II. von Sponheim, einer der Erben des Hauses Bolanden, Lehnsherr. Von ihm gingen die Rechte auf dem Erbweg an die Grafen von Nassau über.
1398 belehnte Graf Philipp von Nassau den Wigand von Dienheim mit dem Dorf Friesenheim.
400 Jahre - bis zum Ende des alten Reiches - bestand das Lehnsverhältnis zwischen den Nassauer Grafen und den Herren und Freiherrn von Dienheim. Als Ortsherren hatten die von Dienheim auch die hohe und niedere Gerichtsbarkeit inne. Verschiedene andere Rechte standen jedoch der Kurpfalz zu, wie z. B. das Wildfangrecht, das kaiserliches Lehen war. Wenn also Einer, auf den kein Herr einen Anspruch erhob, nach Friesenheim zuzog, wurde dieser nach Jahr und Tag Leibeigener der Kurpfalz und gehörte nicht etwa den Herrn von Dienheim. So kam es, dass im späten 17. Jahrhundert alle Friesenheimer Einwohner kurpfälzische Leibeigene wurden.
Die Besitzverhältnisse
Bis zum Frieden von Luneville im Jahre 1801, dessen Vertragsbestimmungen die völlige Enteignung des adeligen und geistlichen Besitzes auf der linken Rheinseite vorsah, gehörte der weitaus größte Teil des Ortes und der Gemarkung adeligen und geistlichen Besitzern. Ihre Güter wurden von Erb- und Zeitpächtern bebaut. Größte Grundherren waren die Freiherrn von Dienheim, die drei Hofgüter mit 128, 108 und 40 Morgen Ackerland besaßen. Ihnen gehörte auch die Mühle und das Backhaus. Die Freiherrn von Frankenstein besaßen zwei Güter mit 109 und 105 Morgen, die sie auf dem Erbweg von dem Geschlecht der von Dienheim übernommen hatten. Die Freiherrn von Geispitzheim besaßen über 500 Jahre lang als Lehen des Ritterstiftes St. Alban vor Mainz ein Gut von 60 Morgen. Ein weiteres Gut, das 150 Morgen umfasste, ließ der Ritterstift durch Pächter bebauen. Das Hospital Odernheim besaß 112 Morgen Feld. Die Pfarrkirche bebaute 22 Morgen. Dazu erhielt sie ein Drittel des großen und kleinen Zehnten.
1721 besaß der größte Bauer etwa 100 Morgen Feld, zwei Bauern hatten je 40 und 30 Morgen. Alles Übrige war bäuerlicher Kleinstbesitz, abgesehen von einigem Streubesitz des Adels und der Kirche. In napoleonischer Zeit wurde der zum Nationalgut erklärte, adelige und geistliche Besitz versteigert.
Die Landwirtschaft
Überwog bis ins 20. Jahrhundert hinein der bäuerliche Bevölkerungsanteil, so hat sich nach dem 2. Weltkrieg ein tiefer Strukturwandel vollzogen. Eine im Jahre 1907 durchgeführte Berufs- und Betriebszählung erbrachte 94 landwirtschaftliche Betriebe, wobei es sich in der Hauptsache um Kleinbetriebe handelte. Das wird erst deutlich, wenn man eine Zählung aus dem Jahre 1828 dagegen hält, bei der 41 Bauern und Tagelöhner ermittelt worden waren. Die Besitzaufsplitterung führte zu immer mehr unrentablen Betrieben, so dass sich viele veranlasst sahen, einen zweiten Beruf auszuüben. Die Zählung von 1907 erbrachte dann auch 30 Handwerksbetriebe, die wohl von ein oder zwei Ausnahmen abgesehen, Nebenerwerbsbetriebe waren.
Heute wird fast die gesamte Feldgemark von wenigen Vollerwerbsstellen aus bewirtschaftet. Ein Wandel vollzog sich auch in den Anbaugepflogenheiten. Hackfrüchte werden kaum noch ausgebracht, lediglich der Zuckerrübenanbau hat sich gesteigert. Der Anteil der Feldflur ging zugunsten der Neuanlage von Weinbergen zurück. Weinbau wird in Friesenheim von alters her betrieben. Ausdrücklich erwähnt wird er erstmals im Jahre 1470. Anfang des 20 Jahrhunderts gab es 31 ha Wingertsfeld, heute sind es 110 ha.
Herrschte früher die Rebsorte Silvaner vor, so nehmen heute die Neuzüchtungen einen großen Platz ein. Nach dem Weinwirtschaftsgesetz werden die Friesenheimer Weine zur Großlage "Gutes Domtal" gezählt. Einzellagen sind Altdörr, Bergpfad und Knopf.
Friesenheim heute
1849 hatte Friesenheim 543 Einwohner, 1980 345 Einwohner. Heute leben etwa 760 Mitbürgerinnen und Mitbürger in Friesenheim.
Friesenheim ist eine reine Wohnsitzgemeinde mit steigender Einwohnerzahl. In Anlehnung an den Flächennutzungsplan hat die Gemeinde in letzter Zeit zwei Baugebiete erschlossen, ein weiteres wurde gerade vollständig bebaut.
Der pfälzische Löwe ist als Wappentier zuerst unter dem ersten wittelsbachischen Pfalzgrafen Otto dem Erlauchten in dessen Reitersiegel von 1229 nachzuweisen; er ist aber wahrscheinlich älter. Otto hatte die Pfalzgrafschaft am Rhein von den Welfen erheiratet, die hier von 1195 bis 1214 herrschten, und vermutlich auch deren Wappenbild, den aufrechten Löwen, angenommen.
Es ist darüber hinaus möglich, dass der Löwe sogar bis in die staufische Zeit der Pfalzgrafschaft zurückreicht, denn der Pfalzgraf Konrad, Bruder Barbarossas, ließ um 1190 Münzen mit einem Löwen prägen. Ein Indiz für diesen Ursprung könnte die ungewöhnliche Farbgebung des pfälzischen Löwen in den seit 1250 durch das Wappengedicht des Konrad von Mure nachgewiesenen Farben Gold und Schwarz sein, die auch die Farben der Hohenstaufen waren.
Die Krone des Löwen ist zuerst durch ein Siegel Ottos des Erlauchten nachgewiesen; sie steht möglicherweise im Zusammenhang mit dem herausragenden Rang des rheinischen Pfalzgrafen als Vorsitzer des Fürstengerichts und Reichsvikar während Vakanzen des deutschen Königsthrons.
Jahrhundertelang führten die Pfalzgrafen und Kurfürsten, desgleichen die zahlreichen pfälzischen Nebenlinien und sogar die bayerischen Linien der Wittelsbacher den gekrönten pfälzischen Löwen, wie umgekehrt die pfälzischen Linien auch die bayerischen Schrägrauten (Wecken) führten. Dabei ist es bemerkenswert, dass nicht nur die pfälzischen, sondern auch die bayerischen Wittelsbacher dem pfälzischen Löwen in den wechselnden Feldteilungen ihrer Wappen oft die vorderste, also vornehmste Stelle einräumten. Nachdem die Kurpfalz und die übrigen pfalzgräflichen Territorien 1777/1799 durch dynastischen Erbgang mit Bayern vereinigt waren, gab es zwar keinen pfälzischen Staat mehr, doch vertrat der pfälzische Löwe im bayerischen Staatswappen auch die nunmehr bayerische Rheinpfalz.
Mit dem im 19. Jahrhundert geschaffenen, halbamtlichen Wappen des Kreises (Regierungsbezirks) Pfalz (in Schwarz der rot gekrönte und bewehrte goldene Löwe) kehrte der Pfälzer Löwe in seine Heimat zurück, wo er nunmehr, unter Einschluss von kurtrierischen, kurmainzischen und sonstigen Territorien des alten Reichs, die gesamte Pfalz repräsentierte. Im Dritten Reich wurden Länder- und Landschaftswappen unterdrückt, doch tauchte der Pfälzer Löwe bereits 1945 als regionales Sinnbild der Pfalz (so auf Briefmarken in der Französischen Zone) wieder auf. Als der größte Teil der Pfalz 1946 im neu geschaffenen Land Rheinland-Pfalz aufging, war es selbstverständlich, dass der Pfälzer Löwe im Landeswappen einen zentralen Platz einnahm. Er ist übrigens in den Wappen zweier weiterer Bundesländer zu finden: im Wappen des Saarlandes, das ebenfalls pfälzische Gebiete umfasst, und im großen Wappen des Freistaates Bayern, wo er (ungekrönt) an die historischen Verbindungen mit der Pfalz erinnert.
Quelle: Landeszentrale für Politische Bildung Rheinland-Pfalz; Blätter zum Land Nr. 1´99